Immer wieder kommt die Forderung von Brandschutzprüfern, dass Treppen oder Treppenteile in einer Brandschutzklassifizierung wie zum Beispiel F30 auszuführen sind. Vermehrt tritt die Forderung neuerdings auch bei Treppen innerhalb von Wohnungen oder Einfamilienhäusern auf. Keine Frage, der Schutz von Menschen hat immer höchste Priorität und jedes gerettete Leben rechtfertigt alle sinnvollen Maßnahmen. Allerdings kann sich dem einzelne Hausbesitzer oder Wohnungsinhaber der Eindruck aufdrängen, dass viele Brandschutzprüfer über das Ziel hinausschießen.
Die Brandschutzbeschichtung soll die Stabilität der Treppenkonstruktion bei einem Feuer über eine definierte Zeit, zum Beispiel 30 Minuten, garantieren. Stahl verliert schon bei 500 Grad Celsius die Hälfte seiner Stabilität. Um die Erwärmung zu verhindern oder zu reduzieren, kann der Stahl mit einer Brandschutzbeschichtung beschichtet werden. Diese Beschichtung besteht in der Regel aus drei Komponenten – einer Grundierung, die aufschäumenden Schutzschicht und einem Decklack.

Nur alle drei Komponenten zusammen ergeben die finale, anerkannte Brandschutzbeschichtung. Diese kann nur von zertifizierten Malerbetrieben aufgebracht werden. Außerdem muss die Oberfläche in regelmäßigen Intervallen gewartet werden.
Kommen wir zum eigentlichen Punkt – der Optik. Je nach Materialdicke und Materialbeschaffenheit muss die aufschäumende Schutzschicht unterschiedlich dick sein. Das sieht in der Regel wenig attraktiv aus. Wer will schon an seiner Treppe eine wellige, unruhige Oberfläche haben? Feine Details, Verbindungen und filigrane Materialausführungen gehen in Gänze verloren.

Aus unserer Erfahrung nach gibt es in der heutigen Zeit viele Kompensationsmaßnahmen, welche die Brandschutzbeschichtung überflüssig macht. Hierzu zählen vernetzte Rauch- bzw. Brandmelder, alternative Rettungswege, Brandschutzabschnitte innerhalb von Wohnungen, um nur einige zu nennen. Hier lohnt es sich mit den zuständigen Brandschutzprüfern zu verhandeln.