In der DIN 18065 ist festgelegt, dass Treppenstufen zu angrenzenden Wandflächen, Fensterflächen, Geländern oder anderen Bauteilen keinen Abstand größer 60 mm haben dürfen. Der Grund liegt in der Unfallgefahr für Kleinkinder, die sich in einem größeren Abstand die Füße einklemmen könnten. Das gilt nicht nur für Stufen bei aufgesattelten Treppen, Spindel- oder Einholmtreppen, sondern auch […]