In der DIN 18065 ist festgelegt, dass Treppenstufen zu angrenzenden Wandflächen, Fensterflächen, Geländern oder anderen Bauteilen keinen Abstand größer 60 mm haben dürfen. Der Grund liegt in der Unfallgefahr für Kleinkinder, die sich in einem größeren Abstand die Füße einklemmen könnten. Das gilt nicht nur für Stufen bei aufgesattelten Treppen, Spindel- oder Einholmtreppen, sondern auch wenn bei Wangentreppen die Wange auf Abstand zur Wand montiert sind.

    Abstand Wand Stufe <= 60 mm – zulässig

  Abstand Wand Stufe > 60 mm – unzulässig

Grundsätzlich sollte dieser Fehler dem erfahrenen Treppenbauer so nicht passieren. Muss der Fehler im Nachgang korrigiert werden könnte vielleicht die Treppe versetzt, Stufen getauscht, eine zusätzliche Wandbeschichtung durch eine weitere Putzschicht aufgetragen  oder eine Treppenverbreiterung montiert werden.