Handlaufunterbrechung bei Geländern

Grundsätzlich sind Handläufe vom Antritt bis zum Austritt ohne Unterbrechung auszuführen. Das sorgt für sicheren Halt an jedem Punkt der Treppe. Bei Gebäuden mit bis zu zwei Wohnungen oder wohnungsinternen Treppen erlaubt der Gesetzgeber jedoch eine Handlaufunterbrechnung bzw. einen Handlaufhöhenversprung. Welche Regeln dabei einzuhalten sind, erfahrt ihr in diesem Video.