In der DIN 18065 ist festgelegt, dass Treppenstufen zu angrenzenden WandflĂ€chen, FensterflĂ€chen, GelĂ€ndern oder anderen Bauteilen keinen Abstand gröĂer 60 mm haben dĂŒrfen. Der Grund liegt in der Unfallgefahr fĂŒr Kleinkinder, die sich in einem gröĂeren Abstand die FĂŒĂe einklemmen könnten. Das gilt nicht nur fĂŒr Stufen bei aufgesattelten Treppen, Spindel- oder Einholmtreppen, sondern auch wenn bei Wangentreppen die Wange auf Abstand zur Wand montiert sind.
  Abstand Wand Stufe <= 60 mm – zulĂ€ssig
 Abstand Wand Stufe > 60 mm – unzulĂ€ssig
GrundsÀtzlich sollte dieser Fehler dem erfahrenen Treppenbauer so nicht passieren. Muss der Fehler im Nachgang korrigiert werden könnte vielleicht die Treppe versetzt, Stufen getauscht, eine zusÀtzliche Wandbeschichtung durch eine weitere Putzschicht aufgetragen oder eine Treppenverbreiterung montiert werden.