Die Verkehrs- bzw. Nutzlasten bei Treppen sind elementarer Bestandteil der statischen Gesamtbetrachtung und bestimmen natürlich maßgebend die Materialquerschnitte und Auflagerpunkte der gesamten Treppenkonstruktion. Die zukünftige Gebäudenutzung ist ausschlaggebend für die Annahme der zu erwartenden Lasten bei der Treppenberechnung. Nach der DIN EN 1991 werden je nach Gebäudeart und Nutzung verschieden große Lastenannahmen getroffen, um die Mindesttragfähigkeit der Treppen und Treppenpodeste sicher zu stellen. Die DIN-Norm unterscheidet drei Klassifizierungen.
(1 kN entspricht 100 kg)
Somit ist im ersten Schritt zu klären, welche Nutzung das Gebäude hat bzw. haben soll. Das mag auf den ersten Blick recht einfach aussehen, da alle Wohngebäude und fast alle Bürogebäude der Kategorie T1 zuzuordnen sind. Schwieriger wird die Auswahl bei Fabrik- bzw. Werkstattgebäuden. Da muss man etwas mehr ins Details gehen und abklären in welchen Teil des Gebäudes die Treppe angeordnet und wie dieser Gebäudeteil genutzt wird, um eine fundierte Entscheidung über die Lastannahme treffen zu können.
In der Berechnung von Treppen werden immer beide Arten von Lastanfällen untersucht. Bei der Flächenlast handelt es sich um eine Belastung der Treppe, die nicht punktförmig auftritt, sondern sich über die Fläche verteilt. Wangentreppen oder Mehrholmtreppen weisen die Eigenschaft der Lastverteilung konstruktionsbedingt von sich aus auf. Aber es gibt selbstverständlich auch Treppenkonstruktionen, die diese lastverteilenden Eigenschaften nicht haben. Dazu können zum Beispiel Kragarmtreppen, Einholmtreppen, Spindeltreppen zählen. Bei der Berechnung der Einzellast wird der Lastanfall an der ungünstigsten Stelle, was zum Beispiel die Außenseite der Stufe sein kann, statisch betrachtet.
In der Praxis der statischen Berechnung kann es unter Umständen vorkommen, dass eine Treppenkonstruktion bei der Berechnung mit der Flächenlast besteht, aber in der Betrachtung der Einzellast nicht ausreichend dimensioniert oder konstruiert ist. Dies kann besonders bei der Bemessung der Stufenquerschnitte der Fall sein. Beide Lastannahmen werden somit parallel berechnet und betrachtet. Dabei gilt immer, dass der schlechteste Fall bzw. Wert, als ausschlaggebender Faktor für die Treppenausführung herangezogen wird.
Neben den Verkehrslasten spielt die Eigenlast der Treppe als weiter Faktor eine nicht unerhebliche Rolle bei der Gesamtbetrachtung einer Treppe. Die Eigenlast ist die Masse der gesamten Treppenkonstruktion ohne eine Nutzung durch Mensch oder Material. Diese Eigenlast bleibt über die Lebensdauer einer Treppe in der Regel unverändert. Ein Quellen und Schwinden im normalen Rahmen von z.B. Holzkonstruktionen und die damit verbundene Gewichtsschwankung kann statisch ohne Einfluss unberücksichtigt bleiben.
Es versteht sich von selbst, dass eine statische Berechnung einer Treppe, aus Eigen- & Verkehrslast, nicht isoliert betrachtet werden kann. Die Lasten und Kräfte, die von der Treppe über die Auflagerpunkte an das Gebäude weiter geleitet werden, müssen vom Gebäude problemlos aufgenommen werden können. Nur so kann eine statisch einwandfreie Gesamtkonstruktion entstehen. Diese Schnittstelle obliegt in der Regel einer gesonderten Betrachtung durch den Gebäudestatiker.
Beispiel:
Bei dieser 2×1/4 gewendelten Wangentreppe mit 15 Steigungen ohne Setzstufen wird eine Fläche von 3,45 m² bedeckt. Da es sich um ein Einfamilienhaus handelt, wird mit einer Verkehrs- bzw. Nutzlast von 3 kN / m² als Flächenlast gerechnet. Daraus ergibt sich eine Last von 1.035 kg oder 10,35 kN, verteilt auf die gesamte Treppe. Anders betrachtet, entspricht dieser Wert einer Person mit 69 kg, die auf jeder einzelnen Stufe steht. Die Eigenlast ergibt sich bei dieser Treppe aus der Fertigmenge von ca. 0,5 m³, was bei Buche rund 360 kg sind (Buche 720 kg /m³)
Für den Gebäudestatiker bedeutet dieses Beispiel, dass rund 1.400 kg oder 14 kN Last von den umgebenden Decken, Wänden und Böden aufgenommen werden müssen.