Als Austrittsstufe

bezeichnet man die letzte btw. oberste Stufe einer Treppe, die mit dem Boden der Geschoßebene auf einer Höhe ist. Da die Stufe und der Boden eine Ebene bilden, kann die Austrittsstufe schmaler als alle anderen Stufen gestaltet werden. Insbesondere bei Material- oder Farbwechsel, ist es eine Frage der Gestaltung oder der Ästhetik, ob man die Austrittsstufe an der Deckenkante enden läßt oder diese mit voller Auftrittsbreite ausführt.

Nach den anerkanten Treppenbauregeln ist es zulässig auf eine Austrittsstufe zu verzichten, wenn die Auftrittsbreiten an der vorletzten Stufe eingehalten werden. Diese Paxis findet sehr häufig bei Bauträgern oder im Wohnungsbau Anwendung, da sich darüber der Einkaufswert einer Treppe reduzieren läßt. Sinnvoll ist dies jedoch nicht, da andere Lösungen für den Übergang der Ausstrittsstufe zum Geschoßboden erdacht werden müssen. Ferner ist für ein harmonischen Geländerverlauf, auch beim Übergang zum Brüstungsgeländer, eine Austrittsstufe sehr ratsam.