Freistehende Handlaufenden in öffentlichen Gebäuden sind generell so zu gestalten, das ein Einfädeln der Kleidung der Nutzer vermieden wird. Dies kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Beispielsweise kann der Handlauf nach unten oder zur Seite hin abgekröpft werden. Alternativ sind auch Handlaufschnecken oder andere Zierelemente dazu geeignet den Einfädelschutz umzusetzen. Handläufe, die an einem Pfosten oder einer anderen vertikalen Begrenzung enden, sind von dieser Regelung nicht betroffen