Die Kinderschutzleiste

auch Baurechtsleiste genannt, dient der Verringerung des Zwischenraumes zwischen zwei Stufen bei offenen Treppen. So wird der lichte Abstand auf unter 12 cm verringert und soll verhindern, dass Kinder zwischen den Stufen hindurchpassen. Dieses zusätzliche Treppenbauteil ist nicht verpflichtend in der DIN 18065 geregelt. Die Landesbauordnungen von Schleswig-Holstein, Bremen und Bayern haben es jedoch ergänzend aufgenommen. In diesem Bundesländern muss die Kinderschutzleisten / Baurechtsleiste bei allen offenen Treppen montiert werden. Bei allen anderen Bundesländern kann sie entfallen. Konkret heißt es in den LBO´s Zitat:

Bremen
§ 38 Treppen
In und an Gebäuden, in denen mit der Anwesenheit von Kindern gerechnet werden muss, darf bei Treppen ohne Setzstufen oder ohne geschlossene Unterseiten das lichte Maß der Öffnung zwischen den Trittstufen 12 cm nicht übersteigen.

Schleswig-Holstein
§ 35 Treppen
In Gebäuden, in denen üblicherweise mit der Anwesenheit von Kindern zu rechnen ist, darf bei Treppen ohne Setzstufen das lichte Maß der Öffnungen zwischen den Stufen 12 cm nicht übersteigen.

Bayern
§ 35 Treppen
In Gebäuden, in denen üblicherweise mit der Anwesenheit von Kleinkindern zu rechnen ist, darf bei Treppen ohne Setzstufen das lichte Maß der Öffnungen zwischen den Stufen 12 cm nicht übersteigen; das gilt nicht für Treppen innerhalb von Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen.

Die Kinderschutzleiste ist in der Regel in einem einfachen Rechteck-Format und wird einfach und die Stufe geschraubt, gedübelt oder geleimt. Sie kann direkt bis zur Wange oder auch mit Abstand zu dieser ausgeführt werden. Ganz nebenbei verbessert die Kinderschutzleiste auch noch das Biegemoment jeder Stufe und macht sie noch stabiler.