Als Zwischenpodest

bezeichnet man einen Treppenabsatz zwischen zwei Treppenläufen. Die Positionierung eines Zwischenpodestes erfolgt immer zwischen den Geschoßebenen. Zwischenpodest können in nahezu jeder Form gestaltet werden. Fällt die Treppen nicht in die Kategorie “Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen und wohnungsinterne Treppen” muss nach maxiaml 18 Steigungen ein Zwischenpodest als Ruhe- bzw. Ausweichplatz angeordnet sein. Je nach Art Kategorie der Treppe muss die Länge eines Zwischenpodestes mindestens das 2,5 – 3 fache der Stufenauftritts betragen. Angenommen die Treppe hat eine Auftrittsbreite von 260 mm, so muss das Podest mindestens 780 mm betragen.