Geländerhöhen

Geländerhöhen dienen der Absturzsicherheit an Treppen. Die DIN 18065 regelt die Mindesthöhen von Geländern eindeutig in Abhängigkeit der Absturzhöhe und in Verbindung zu den Nutzungsarten der Gebäude. Um als Treppenbauer keine Überraschungen zu erleben, empfehlen wir, immer über den Mindestmaßen zu planen. Denn es handelt sich bei den Geländeranforderungen um Mindestmaße und nicht um Maße, die genau einzuhalten sind.