Notwendige Treppe
ist eine Treppe, die nach behördlichen Vorgaben und Vorschriften vorhanden sein muss. Die Anforderungen an diese notwendigen Treppen werden in der Regel in den Bauordnungen der Bundesländer definiert. Sie sind zum Beispiel Teil des Rettungsweges, des Brandschutzkonzeptes und / oder Fluchtwegeplanes.
Grundsätzlich werden zwei Kategorien von Gebäudearten für die Anforderungen an notwendige Treppen unterschieden.
Ein kurzes Beispiel soll den Unterschied verdeutlichen. Die nutzbare Treppen-Laufbreite bei notwendigen Treppen muss bei Gebäuden im allgemeinen mindesten 100 cm betragen, bei Gebäuden mit bis zu zwei Wohnungen oder bei wohnungsinternen Verbindungen muss diese Breite mindestens 80 cm aufweisen.
Das Wissen um die Anforderungen an die Treppe ist schon in der Gebäudeplanung essenziell. Häufig gehen die Anforderungen bei notwendigen Treppen über die Treppenbreite hinaus. So sind z. B. weitere Punkte wie erster oder zweiter Rettungsweg, Brandschutzanforderungen, Treppenlänge und Grundform schon bei der Planung zu beachten.