Kinderschutzleiste

Die Kinderschutzleiste auch Baurechtsleiste genannt, dient der Verringerung des Zwischenraumes zwischen zwei Stufen bei offenen Treppen. So wird der lichte Abstand auf unter 12 cm verringert und soll verhindern, dass Kinder zwischen den Stufen hindurchpassen. Dieses zusätzliche Treppenbauteil ist nicht verpflichtend in der DIN 18065 geregelt. Die Landesbauordnungen von Schleswig-Holstein, Bremen und Bayern haben es […]

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